Abfindungsrechner

Erhalten Sie online eine erste unverbindliche Orientierung zu einer möglichen Brutto-Abfindung und optional eine vereinfachte Steuer-/Netto-Schätzung. Die Berechnung erfolgt ausschließlich lokal im Browser.

Haftungshinweis

Dieser Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung. Grundlage ist ein Abfindungsfaktor von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.

Eingaben

Rechner

Geben Sie die Grunddaten für die Abfindung ein. Wenn Sie zusätzlich eine Steuer-/Netto-Schätzung wünschen, ergänzen Sie das Jahresbrutto ohne Abfindung.

1. Grundlage der Abfindung

Diese Angaben sind erforderlich, um die mögliche Brutto-Abfindung rechnerisch einzuordnen.

Zulässig sind z. B. 4.000,57 / 4000,57 / 4000.57 / 4,000.57.

Beschäftigungsdauer

2. Steuer-/Netto-Schätzung optional

Wenn Sie auch eine vereinfachte Steuer-/Netto-Schätzung sehen möchten, geben Sie Ihr Jahresbrutto ohne Abfindung an. Beim Splittingtarif ist das gemeinsame Jahresbrutto maßgeblich.

Optional. Zulässig sind z. B. 48.000 / 48000 / 48000.00 / 48,000.00.

Für die Kirchensteuer wird vereinfachend zwischen 8% in Bayern und Baden-Württemberg sowie 9% in den übrigen Bundesländern unterschieden.

Ergebnis

Ihre unverbindliche Orientierungsrechnung

Nach der Berechnung sehen Sie hier die geschätzte Brutto-Abfindung und – sofern gewünscht – eine vereinfachte Steuer-/Netto-Schätzung.

Hinweis zum Ergebnis

Die angezeigten Werte dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Eine individuelle rechtliche oder steuerliche Prüfung des Einzelfalls wird dadurch nicht ersetzt.

Einordnung

Nächste Schritte

Der Rechner kann nur eine erste unverbindliche Orientierung geben. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab – zum Beispiel von Kündigungsgrund, Verhandlungssituation, Beschäftigungsdauer, Gehalt, Prozessrisiko und möglichen Fristen.

Wenn Sie eine rechtliche Einschätzung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an eine geeignete Rechtsanwaltskanzlei oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle. Über diese Website werden keine Fallanfragen entgegengenommen, keine Einzelfälle geprüft und keine Kontakte an Rechtsanwaltskanzleien oder andere qualifizierte Beratungsstellen vermittelt.

Hinweis

Keine Fallanfragen über diese Website

abfindung-einschaetzen.de stellt einen unverbindlichen Rechner und allgemeine Informationen bereit. Eine individuelle Beratung oder Prüfung des Einzelfalls erfolgt nicht.

Keine Fallprüfung · keine Fallannahme · keine Vermittlung

Grundlagen

Berechnungsannahmen

  • Abfindungsfaktor: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
  • Die Berechnung orientiert sich an einer vereinfachten arbeitsrechtlichen Faustformel und bildet keine gesetzliche Einzelfallprüfung nach § 1a KSchG ab.
  • Die Beschäftigungsdauer wird für diese Modellrechnung monatsgenau berücksichtigt.
  • Die Steuer-/Netto-Schätzung ist optional und stark vereinfacht. Sie berücksichtigt die Fünftelregelung (Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 1 EStG) nur näherungsweise und prüft nicht, ob diese im konkreten Einzelfall tatsächlich anwendbar ist. Eine vollständige Einkommensteuerberechnung erfolgt nicht.
  • Bei der Kirchensteuer wird vereinfachend mit 8% in Bayern und Baden-Württemberg sowie mit 9% in den übrigen Bundesländern gerechnet.
  • Alle Angaben unverbindlich.